AGB für Projekte und Vermittlungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Interim-Personal, Festeinstellungen oder Beratungsprojekte 

1.Allgemeines

Baecker SCM Consulting bietet Unterstützung in den Bereichen Supply Chain Management, Einkauf, Produktion, Logistik sowie Unternehmensentwicklung an. Im Rahmen der Personalvermittlung können dies Leistungen zur Festanstellung, unbefristet oder befristet, wie auch für zeitlich begrenzte Projekt - oder Interim Tätigkeiten sein. Ebenso sind reine Beratungsleistungen zu Projekten möglich.

2. Recruiting und Personalvermittlung (Logistic Experts)

Auftragsgegenstand ist die Vermittlung von Personal zur Anstellung im beauftragenden Unternehmen. Hierzu stellen wir qualifizierte Bewerber zur ausgeschriebenen Position vor. Die Kandidaten können dem eigenen Kandidatenpool entstammen oder durch Recherche in eigenen oder fremden Netzwerken und Foren, Direktansprache oder durch Medienanzeigen angesprochen oder aufmerksam gemacht werden.

Das Angebot ist erfolgsbasiert und endet mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber oder automatisch nach 3 Monaten, sofern der Auftrag nicht vorher gekündigt oder verlängert wird.

Grundlage eines Recruitingauftrages ist eine Stellenbeschreibung und ein Briefing hinsichtlich Aufgabenstellung, Anforderungs- und Gehaltsrahmen und eventuell vorhandenes Stellenprofil aus Unternehmenssicht. Im Rahmen des Recruitings erstellen wir immer automatisch ein eigenes Profil zur internen Verwendung.

2.1 Baecker & Partner führt im Vorfeld einer Übersendung von Personalvorschlägen Rekrutierungsmaßnahmen mit einem qualifizierenden Auswahlverfahren durch, analysiert und bewertet Bewerbungsunterlagen, sodass nur qualifizierte Unterlagen an den Auftraggeber gesandt werden. Sobald der Auftraggeber Baecker & Partner schriftlich oder telefonisch um Präsentation eines Kandidaten bittet, wird Baecker & Partner einen Vorstellungstermin koordinieren.

2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm übersandten Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwalten sowie nicht ohne Zustimmung der betreffenden Kandidaten beim jetzigen oder früheren Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen oder Referenzen einzuholen.

Sollte die Bewerbung eines Kandidaten zum Zeitpunkt der Übersendung von Unterlagen bereits im Hause des Auftraggebers vorliegen, oder sollten bereits Bewerbungsgespräche stattgefunden haben, wird der AG Baecker & Partner  schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen schriftlich davon in Kenntnis setzen.

3. Vergütung - Honorar

Das Honorar für die Vermittlung beträgt grundsätzlich 20% des mit dem eingestellten Kandidaten vereinbarten Brutto-Jahresgehaltes. Das Jahresgehalt berechnet sich aus Jahresgehalt (brutto) inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen, geldwertem Vorteil eines Dienstwagens o.ä. zzgl. Mehrwertsteuer. Im Falle eines Dienstwagens wird der geldwerte Vorteil mit einem Pauschalbetrag von € 7.000 angesetzt. Als Nachweis wird eine Kopie des Arbeitsvertrags erbeten. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Die vereinbarte Vergütung wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages eines Kandidaten fällig.

 

3.1. Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von Baecker SCM Consulting zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen, so erwächst hieraus ein Provisionsanspruch, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ein zunächst abgelehntes Anstellungsverhältnis, welches über Baecker SCM Consulting nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis einer Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis, so dass ein Provisionsanspruch besteht. Das vorgenannte Honorar ist ebenfalls fällig soweit es zum Abschluss von Verträgen im Rahmen des HGB, Freiberufler, Berater kommt, wenn dieses sich als Beschäftigungsform anbietet.

 

Im Falle einer Kündigung des vermittelten Kandidaten innerhalb der Probezeit, die aufgrund von Leistungs-schwäche oder anderer Umstände eintreten, die im Rahmen der Personalberatung durch den AN hätten erkannt werden müssen, leisten wir kostenlosen Ersatz und stellen entsprechende neue Kandidaten vor, sofern sich die Stellenbeschreibung nicht wesentlich geändert hat.

Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen der Bewerber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Datenschutz und Verschwiegenheitserklärung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm eventuell überlassene personenbezogene Daten von Kandidaten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich zu behandeln.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Aufgabenerfüllung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren  und seinen Auswertungen bekannt gewordenen Angelegenheiten strengste Verschwiegenheit zu bewahren.

5.Beratereinsatz /Interim Management (PLAN50)

Projekt- oder Personalanfragen werden bei Baecker & Partner bearbeitet und  im internen Rekrutierungs-verfahren an potentielle Kandidaten anonymisiert weitergeleitet. Hierbei wird die Vertraulichkeit zwischen Anfragendem und Baecker SCM Consulting gewahrt. 

Für die Weiterleitung einer Kontakt- oder Projektanfrage an den Berater bzw. Beraterpool benötigt Baecker SCM Consulting kein besonderes Einverständnis des Projektanbieters, da dies zu den Voraussetzungen der Bearbeitung gehört. Zur Wahrung der Vertraulichkeit kann eine zusätzliche Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden. Grundsätzlich gilt jedoch - auch ohne besondere Vereinbarung - die Vertraulichkeit als Bestandteil dieser AGB.

 

5.1. Interim Management  

Im Falle der Gestellung eines Interim Managers wird Baecker SCM Consulting Auftragnehmer und Dienstleister, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden, und stellt den Berater oder Interim-Manager mittels einer Dienstleistungs- Vermittlungsvereinbarung, die mit dem Auftraggeber geschlossen wird, zur Verfügung. Die Kandidaten können dem eigenen Kandidatenpool entstammen oder durch Recherche in eigenen oder fremden Netzwerken und Foren, Direktansprache oder durch Medienanzeigen angesprochen oder aufmerksam gemacht werden.

Die Konditionen bzgl. des Einsatzes der Berater /Interim Managers werden branchenüblich vor der Kontaktherstellung mit dem Auftraggeber zwischen Baecker SCM Consulting sowie dem Berater und dem Auftraggeber vereinbart. Grundlage eines Interim-Einsatzes ist ein Dienstverschaffungsvertrag zwischen Auftraggeber und Baecker SCM Consulting sowie eines Diensteinsatzvertrages zwischen Baecker SCM Consulting und dem Interim-Manager / Berater.

Die Abrechnung erfolgt gemäß dem in der Dienstleistungs-/Vermittlungsvereinbarung vereinbarten Stundensatz bzw. Manntagessatz. Diese Regelung gilt sinngemäß auch bei einer Beratungsleistung, die nicht an bestimmte Personen gebunden ist. In diesem Fall hat BaeckerSCM Consulting das freie Recht zur Nominierung der bestgeeigneten Berater. 

6. Rechnungsstellung

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar und an die angegebene Kontoverbindung zu begleichen. 

7. Nebenabsprachen / Zustimmung

Vorgehensweisen, die von den vorstehenden Punkten abweichen, sind in Ausnahmefällen (z.B. unklare Problemstellung und damit verbundenem Umfang des Projektes) möglich, bedürfen aber vor der Kontaktherstellung zwischen Auftraggeber und dem Berater grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung. Konkludente Vereinbarungen (z.B. telefonisch) sind in Fällen einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung ebenfalls bindend.

 Mit der Kontakt- bzw. Projektanfrage an Baecker SCM Consulting erklärt der Projektanbieter/Auftraggeber seine Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Baecker SCM Consulting leistet im Interim- oder Projektgeschäft keine Gewähr dafür, dass der Interimsmanager /Berater ein bestimmtes Ergebnis erzielt. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, Termine zu setzen, das Arbeitsergebnis der Berater auch während der Laufzeit des Projekts Qualitätskontrollen zu unterziehen und etwaige Qualitätsmängel gegenüber Baecker & Partner anzuzeigen.

8. Gerichtsstand / Gültigkeit

Gerichtsstand ist Siegen.

Die AGB gelten  für Vermittlungen unter dem Namen LOGISTIC EXPERTS. 

 

Stand: Januar 2022

Baecker SCM Consulting

Am Mühlenberg 12

57078 Siegen

Tel. 0271 40 58 900

www.plan50.de

www.logistic-experts.de


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AGB und Honorarsätze für Projekte und
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